Frauen mit Behinderungen
Frauen mit Behinderung fühlen sich oft doppelt benachteiligt, sowohl als Frauen als auch als Behinderte. Sie haben mit Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen, weil sie behindert sind. Darüber hinaus sehen sie sich Vorurteilen in der Gesellschaft ausgesetzt, durch die sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung als Frauen eingeschränkt werden. Dies betrifft u.a. Fragen der Partnerschaft und Mutterschaft sowie die Berücksichtigung frauenspezifischer Bedürfnisse in vielen Lebensbereichen Gesundheitsversorgung, vor allem in ländlichen Regionen. Und obwohl Frauen mit Behinderungen in Deutschland sich zu gut drei Vierteln eigene Kinder wünschen, erfüllt sich dieser Wunsch bei den meisten nicht: 38 Prozent der Frauen mit Behinderungen leben allein und weitere 38 Prozent in einer Partnerschaft ohne Kinder. Besonders schwer wiegt auch die Tatsache, dass Frauen mit Behinderungen einem äußerst hohen Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden.
Die Lebenssituation behinderter Frauen ist ein bislang von der Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu wichtigen Aspekten der Lebenssituation von Frauen mit Behinderung nähere Informationen und Aufklärung zu bekommen. Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung zu beschreiben und Defizite aufzuzeigen. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der politischen Interessenvertretung aufgedeckt werden. Mit der Untersuchung waren u.a. folgende Aspekte näher zu beleuchten: familiäre und finanzielle Situation, Erfahrungen mit dem professionellen Medizinsystem, Erfahrungen mit Diskriminierung und Gewalt, Fragen der Partnerschaft und Mutterschaft. Mit dem jetzt vorliegenden Abschlussbericht wird eine Forschungslücke geschlossen. Die Untersuchung spiegelt die Vielfalt der Zielgruppe sowie Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Frauen mit Behinderung wider. Erstmals liegt damit ein umfassender Bericht über die Problemlagen behinderter Frauen vor.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung
Die Vereinten Nationen haben Bund, Länder und Kommunen zuletzt verstärkt aufgefordert, Frauen mit Behinderungen gegen Gewalt und Missbrauch zu schützen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte im Rahmen der Staatenprüfung 2015 mit Blick auf Artikel 16 UN-BRK (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch), eine umfassende und wirksame Strategie zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch zu entwickeln. In diesem Zuge ist auch die unabhängige externe Überwachung des Gewaltschutzes und die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherzustellen.
Empfehlungen der UN-Fachausschüsse zur Umsetzung der Rechte von Frauen mit Behinderungen in Deutschland
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat 2015 kritisiert, dass es in Deutschland nur „ungenügende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung einer Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ gibt. Deshalb hat der Ausschluss empfohlen, Programme „zur Beseitigung von Diskriminierung in allen Lebensbereichen“ durchzuführen und „systematisch Daten und Statistiken über die Situation von Frauen und Mädchen zu erheben“ (Ziffer 15f). Außerdem hat er den deutschen Staat aufgefordert, die Rechte von Frauen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen zu fördern – mit besonderem Augenmerk auf den Gewaltschutz (Ziffer 36), die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt (Ziffer 50a), das Verbot der Sterilisierung ohne uneingeschränkte und informierte Einwilligung (Ziffer 38a), die Sicherstellung von angemessener Elternassistenz (Ziffer 44b) und die Stärkung des Diskriminierungsschutzes für Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge mit Behinderungen (Ziffer 16b).
Quellen:
Auch der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat Deutschland 2017 aufgefordert, mehr für den Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen zu tun und sich besorgt gezeigt (Ziffer 25c, 26c), dass Frauen mit Behinderungen nur eingeschränkten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben (Ziffer 35d, 35e) und unverhältnismäßig von Armut bedroht sind (Ziffer 39a, 40a)
- UN Treaty Body Database: Concluding observations on the combined seventh and eighth periodic reports of Germany
- https://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/selbstbestimmt-leben/diskriminierung-und-gewalt-gegen-maedchen-und-frauen
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