Wichtige Adressen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche in der Landeshauptstadt München, Landkreis München und Bezirk Oberbayern:

1. Inklusionsamt 

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt durch seine Leistungen die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und die Inklusion im Arbeitsleben. Es ist bei allen Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben direkter Partner für Beschäftigte, für Arbeitgeber und für das betriebliche Integrationsteam.

Das ZBFS-Inklusionsamt nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wahr. Es ist Ihr Ansprechpartner für folgende Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht:

Zur Website: https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt/

Hier die Adressenübersicht der Regionalstellen des ZBFS – Inklusionsamtes:

https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de/regionalstellen-des-inklusionsamtes/index.html

Online-Antragsformulare

https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt/antragsformulare/index.php

2. Bezirk Oberbayern 

Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den sozialen Leistungen des Bezirks für

  • Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen,
  • Menschen mit Sinnesbehinderungen,
  • Menschen mit psychischen Behinderungen oder Erkrankungen sowie
  • Menschen mit Suchterkrankungen.

Zur Website in leichter Sprache für Erwachsene mit Behinderungen:

https://www.bezirk-oberbayern.de/?NavID=3432.40&object=tx%7c2378.2439.1&lsp=1

Zur Website in leichter Sprache für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen:

https://www.bezirk-oberbayern.de/?NavID=2378.685.1&lsp=1

Der Bezirk Oberbayern finanziert Hilfen für Kinder vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Diese Regel gilt, wenn das Kind eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist. Bei Schulkindern ist der Bezirk Oberbayern nur für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen zuständig.

Bitte beachten Sie: Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist ab dem Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.

https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Kinder-und-Jugendliche/Begleitung-und-Assistenz

Zuständigkeiten für finanzielle Leistungen

Die Zuständigkeiten für finanzielle Hilfe sind klar verteilt: Die Rehabilitationsträger vergeben Rehabilitationsleistungen und die Integrations- und Inklusionsämter verwalten die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.

Örtliche Zuständigkeit der Integrations- und Inklusions­ämter

Je nach Leistungs­art ist entweder der Arbeit­sort, der Wohn­ort oder ein anderer Ort maßgeblich dafür, welches Integrations- oder Inklusions­amt örtlich zuständig ist.

https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/finanzielle-leistungen/zustaendigkeiten

(Bitte die Tabelle Copy – Paste auf die digitale Plattform positionieren, danach kommt der Link) 

Landkreis München 

Das Inklusionsteam setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis München ein.

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.1.2.2 – Sozialplanung für Senioren und Inklusion
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/inklusionsteam

Rehabilitationsberatungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rundfunkplatz 2
80335 München
Bayern

030 / 865 – 0

030 / 865 – 7941276

reha-buero.muenchen@drv-bund.de

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Standorte/reha_bueros/reha_buero_bayern_muenchen_standort.html

Medizinische Rehabilitation

Landeshauptstadt München 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen durch Maßnahmen zur Rehabilitation funktionelle Einschränkungen im Arbeitsleben infolge von Krankheit oder Behinderung ausgeglichen werden. Ziel ist es, weiter im Beruf zu bleiben oder wieder arbeiten zu können. Neben den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können auch ergänzende Leistungen, zum Beispiel Zahlung von Übergangsgeld, erbracht werden.

Die Sachbearbeiter füllen die Antragsformulare „online“ aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Dadurch ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger gewährleistet.

Können Sie selbst nicht kommen, dann kann auch ein Bevollmächtigter – mit schriftlicher Vollmacht – den Antrag für Sie stellen

https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10216078

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